(Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 – Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 – Einkommensberücksichtigung und -berechnung – Jahressonderzahlung – vorzeitiger Verbrauch – Anwendung der Vorschriften des SGB 2 und der Rechtsprechung des BSG zu den bereiten Mitteln)
Markenbeschwerdeverfahren – „m (Wort-Bild-Marke)/drei Säulen mit Balken und Schleifen (Unionsbildmarke)“ – Warenidentität und -ähnlichkeit – unterstellte erhöhte Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung