Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Flatterich (Wort-Bild-Marke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine übliche Bezeichnung – keine Eignung zur Täuschung – keine bösgläubige Markenanmeldung
Markenbeschwerdeverfahren – „PLUSCARD“ – teilweise Rücknahme der „Anmeldung bzw. die Beschwerde“ – Wirkung – Auslegung nach dem Meistbegünstigungsprinzip – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
Unfallversicherungsrecht: Beweismaßstäbe für Gesundheitsschaden und Kausalität bei zeitlich verzögerter Feststellung eines mit Wahrscheinlichkeit bereits im Unfallzeitpunkt eingetretenen Gesundheitsschadens