(Gewährung von Fördermitteln für die Ablösung eines Schuldendienstes einer Pflegeeinrichtung in Sachsen-Anhalt – Schuldendiensthilfe nach § 8 Abs 3 PflegeVGAG ST – sozialgerichtliches Verfahren – keine Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit – Amtshaftung)