(Einheitliche Leistung im Umsatzsteuerrecht bei Leistungsbündel – Ort einer komplexen sonstigen Leistung – Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren)
Markenbeschwerdeverfahren – „CULINA küche und Leben (Wort-Bild-Marke)/CELINA (Gemeinschaftsmarke)/CELINA (Gemeinschaftsmarke)“ – rechtserhaltende Benutzung – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit bzw. -identität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine anderen Arten der Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „Hice/ICE (IR-Marke)“ – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne