Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Fahrzeugherstellerin bei Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs, auch wenn diese nicht Herstellerin des manipulierten Motors ist (hier: Audi A4, Avant, 2.0 TDI)
Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Fahrzeugherstellerin bei Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs, auch wenn diese nicht Herstellerin des manipulierten Motors ist (hier: Audi A4, Avant, 2.0 TDI)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Versäumung des Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist – keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – fehlende Reaktion des Gerichts auf eingereichten Antrag – Nachfrageobliegenheit des Prozessbevollmächtigten – Büroversehen – Verschulden – Unkenntnis der Fachkraft über bestehende Weisung