Kostenübernahmebescheid des Sozialhilfeträgers bezüglich der dem Pflegebedürftigen durch die ambulante Pflege entstehenden Kosten: Verzugszinsanspruch des Pflegedienstes gegenüber dem Sozialhilfeträger bei verspäteter Zahlung
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in privaten Krankenhäusern nach rheinland-pfälzischem Landesrecht; Erstattungsfähigkeit belegärztlicher Leistungen nicht ausgeschlossen