Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln; juris: MietBegrG BE; „Berliner Mietendeckel“) mit Art 74 Abs 1 Nr 1 GG iVm Art 72 Abs 1 GG unvereinbar und nichtig – Mietpreisregelungen für ungebundenen Wohnraum unterfallen “bürgerlichem Recht” iSd Art 74 Abs 1 Nr 1 GG – abschließende Regelung in §§ 556ff BGB
Prozesskostenhilfe, Beabsichtigte Klage gegen das DPMA auf Feststellung bestimmter Inhalte von Normen des VGG, Kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Subsidiarität der Feststellungsklage, Kein subjektiv-öffentliches Recht auf Maßnahmen der Aufsicht nach § 75 VGG, Kein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung bei Maßnahmen der Aufsicht nach § 75 VGG
Prozesskostenhilfe, Beabsichtigte Klage gegen das DPMA auf Feststellung bestimmter Inhalte von Normen des VGG, Kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Subsidiarität der Feststellungsklage, Kein subjektiv-öffentliches Recht auf Maßnahmen der Aufsicht nach § 75 VGG, Kein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung bei Maßnahmen der Aufsicht nach § 75 VGG