Zur Beschwerdebefugnis des beigeladenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Eilrechtsschutz gegen die Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung
Unzulässige Beschwerde des beigeladenen öffentliche-rechtlichen Entsorgungsträgers – Beigeladener Landkreis ist nicht durch die Stattgabe der Anfechtungsklage eines gewerblichen Sammlers gegen eine Untersagungsverfügung in subjektiv- öffentlichen Rechten verletzt
Nichtannahmebeschluss: Zugang zur Rechtsmittelinstanz als solcher keine Sache des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG), sondern des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) sowie der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – Rüge einer Verletzung von Art 103 Abs 1 GG infolge Nichtzulassung der sozialgerichtlichen Revision unzureichend substantiiert