Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Gewährung von Akteneinsicht gem § 406e Abs 1 S 1 StPO und damit verbundener Offenlegung der Beratungstätigkeit eines Steuerberaters für eine in Wirtschaftsstrafverfahren verstrickte Gesellschaft