(Rechtsbegriff des “Rechts der Europäischen Gemeinschaften” in § 1 Abs. 1 Satz 2 AO – Wirkungen von Unionsrichtlinien auf nationales Recht – Anwendbarkeit von §§ 172 ff. AO)
Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei Dauerverwaltungsakten; Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen einschlägiger materiell-rechtlicher Vorschriften bereits im Entwurfsstadium bei der Ermessensausübung
Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei Dauerverwaltungsakten; Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen einschlägiger materiell-rechtlicher Vorschriften bereits im Entwurfsstadium bei der Ermessensausübung