(Prüfung des Prozesskostenhilfeanspruchs – Hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S.v. § 142 FGO i.V.m. § 114 ZPO – Kindergeld: Übergangszeit zwischen Berufsausbildung und Wehrdienst bei noch nicht volljährigem Kind)
Vergütung des anwaltlichen Beistands für den Nebenkläger im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Terminsgebühr bei Anschluss an das Plädoyer des Generalbundesanwalts; Berücksichtigung der Verhandlungsdauer