Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren vor einem obersten Bundesgericht – zumutbare Anstrengungen – erfolglose Bemühungen
Sozialgerichtliches Verfahren – Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten – Urteil – Unterschrift des Vorsitzenden bzw Mitgliedern des Senats im Anschluss an Rechtsmittelbelehrung