Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts als Notanwalt: Mandatsniederlegung des bisherigen Anwalts wegen der Vorgaben der Partei für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ ggf durch Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) geschützt – Zur Reichweite der Meinungsfreiheit bzgl Äußerungen im gerichtlichen Verfahren – sowie zu den Voraussetzungen der Annahme von Schmähkritik – Gegenstandswertfestsetzung