Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslegung und Anwendung des § 160a Abs 2 S 3 SGG zu Darlegungserfordernissen im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde – Ablehnung der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 2, Abs 3 BVerfGG) – kein Rechtsschutzbedürfnis für vom Mindestwert abweichende Gegenstandswertfestsetzung