Nichtannahmebeschluss: Unvertretbare Verwerfung einer Anhörungsrüge als unzulässig verletzt Art 103 Abs 1 GG – Gehörsverletzung jedoch bei Unbegründetheit der Anhörungsrüge nicht kausal für Sachentscheidung – hier: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vertretbarer Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen im Zivilprozess