Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels Wahrung der einmonatigen Beschwerdefrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) – offensichtlich unstatthafter Rechtsbehelf (hier: Anhörungsrüge gegen Urteil eines LSG) hält Monatsfrist für Verfassungsbeschwerde nicht offen