Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung bei Verwerfung der von einer anwaltlich nicht vertretenen Partei eingelegten Berufung
Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Beschwerde gem § 304 StPO gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen im Strafverfahren gem § 176 GVG – hier: Anordnung der lediglich “verpixelten” Bildberichterstattung über Angeklagten in einem Strafverfahren – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) – zudem kein Rechtsschutzbedürfnis bzgl des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz