Betreuungssache: Sicherstellung des rechtlichen Gehörs des Betroffenen bei Bekanntgabe des Gutachtens nur an den Verfahrenspfleger; Erforderlichkeit eines konkreten Bedarfs für die Bestellung eines Betreuers
Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens: Befugnis des Insolvenzgerichts zur Prüfung der vom Schuldner vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
Verlängerung einer Betreuung: Persönliche Anhörung der Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Entbehrlichkeit der Einholung eines Gutachtens oder ärztlichen Zeugnisses