Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 73a Abs 1 S 2 StGB bzw gegen Art 316j Nr 1 EGStGB (juris: StGBEG) – Rückbewirkung von Rechtsfolgen („echte Rückwirkung“) durch Art 316j Nr 1 StGBEG ausnahmsweise zulässig (Fortführung von BVerfGE 156, 354) – hier: Verfassungsbeschwerde bzgl Einziehung von Vermögenswerten aus „Cum-Ex“-Geschäften erfolglos
Sozialgerichtliches Verfahren – Anfechtungsklage – Grundsicherung für Arbeitsuchende – abschließende Entscheidung nach vorläufiger Entscheidung – Verletzung von Nachweispflichten durch den Leistungsberechtigten – Nullfestsetzungsbescheid – Rechtszustand wie bei Versagungsbescheiden – keine Anspruchsermittlung – Rechtfolgenbelehrung – Nachholung der Mitwirkungshandlung bis zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung
((Folge-)Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen Steuerart; Irrtum über das Entstehen einer Umsatzsteuerverbindlichkeit bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen)