(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – Geltendmachung der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6 für Bestandsrentner, die einen Wechsel in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte begehren)
(Keine Änderungsmöglichkeit nach § 164 Abs. 2 AO nach Eintritt der Festsetzungsverjährung – Unbeachtlichkeit der Angabe einer unzutreffenden Änderungsvorschrift)
Nichtzulassungsbeschwerde – Anforderungen an den Vertretungszwang – Übernahme der Verantwortung für die Beschwerdebegründung durch den postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten – Begründung erfordert ein Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit