Kein Steuererlass bei späterer Rechtsprechungsänderung – Voraussetzungen der Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH sind geklärt
Vertragsärztliche Versorgung – Flexibilisierungsoptionen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes – kein Einfluss auf verfassungsrechtlich zulässigen Grundsatz bezüglich Vertragsarztsitz und vollem Versorgungsauftrag