Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei ausgelaufenem Recht – Anforderungen an die Konkretisierung und Ernsthaftigkeit einer „voraussichtlichen“ Investition – Keine Umdeutung einer geltend gemachten Sonderabschreibung in eine Investitionsrücklage
Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem Steuerstrafverfahren – Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem und vertretenem Kläger