Zulässigkeit einer Leistungsklage bei Rechtshängigkeit einer positiven Feststellungsklage mit aus demselben streitigen Rechtsverhältnis abgeleitetem Anspruch
(Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen – „Erledigung des Rechtsstreits“ i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO – Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO)
Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der Kausalität der unterbliebenen Aufklärung über Rückvergütungen für die Anlageentscheidung und des vordringlichen Anlagemotivs der Steuerersparnis