Umsatzsteuerhaftung bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und Finanzbehörde – Berücksichtigung eines finanzbehördlichen Fehlverhaltens – Zulassung der Revision wegen Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
(Zuschlag nach § 3b EStG setzt Grundlohn voraus – Revisionszulassung wegen objektiv willkürlicher bzw. greifbarer gesetzeswidriger Auslegung des revisiblen Rechts durch das FG)
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Vorlagepflicht an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV – hier: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH aufgrund der Annahme, dass ein Staatshaftungsanspruch wegen unvollständiger Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (juris: EGRL 29/2001) bereits mangels hinreichender Qualifiziertheit des Unionsrechtsverstoßes des deutschen Gesetzgebers ausscheide, verletzt nicht Art 101 Abs 1 S 2 GG