Ehescheidungsfolgenvergleich: Störung der Geschäftsgrundlage für eine Vereinbarung über unbefristeten Ehegattenunterhalt durch eine Änderung der Rechtslage
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei Nichtvorlage an den EuGH unter vertretbarer Annahme eines „acte éclairé“ bzw eines „acte clair“ – Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem § 613a Abs 1 S 1 BGB