Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV – hier: Zur Frage der Staatshaftung wegen Verletzung von Gemeinschaftsrecht im Zusammenhang mit der Einführung des sog. “Dosenpfandes” (Pfandregelung für Getränkeeinwegverpackungen) – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Fachgerichte