(Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Keine Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3 ZPO im FG-Verfahren – Tatbestandsberichtigung – Verbescheidung von rechtsmissbräuchlichen oder offenbar unzulässigen Ablehnungsgesuchen – Kostenerstattung bei nicht berufsmäßig tätigen Prozessbevollmächtigten)
Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – Verletzung rechtlichen Gehörs – Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz Befangenheitsantrages nach Ablehnung eines Vertagungsantrages – Erledigung des Ablehnungsgesuchs durch Einlassung des Prozessbevollmächtigten in die Verhandlung – verfassungskonforme Auslegung