Versagung einer Baugenehmigung, wenn unterschiedliche Nutzungen in mehreren Etagen zur Genehmigung gestellt werden und ein Teil dieser Nutzungen unzulässig und die zulässigen Nutzungen ohne die unzulässigen Nutzungen verwirklicht werden können
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtvorliegen einer Überraschungsentscheidung – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache – Abweichung durch Berufungsgericht von höchstrichterlicher Rechtsprechung