Nichtannahmebeschluss: Zum Ausgleich zwischen Rechtsschutzanspruch (Zugang zu Gericht) einerseits und dem rechtsstaatlichen Aspekt der Rechtssicherheit andererseits im Hinblick auf die Handhabung des Restitutionsgrundes des § 580 Nr 7b ZPO (hier: iVm § 153 VwGO) – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Abweisung einer Restitutionsklage bzgl der Planfeststellung für einen Verkehrsflughafen nach Änderung der ursprünglich prognostizierten Flugverfahren (Flugrouten)
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl eines Zwangsversteigerungsverfahrens: Vorbeugender Eilrechtsschutz gem § 32 Abs 1 BVerfGG gegen noch nicht ergangene fachgerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen – hier: eA-Ablehnung bei noch anhängigem Vollstreckungsschutzantrag gem § 765a ZPO – kein schwerer und irreparabler Nachteil
Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutz eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten gegen die Verlegung in eine Absonderungszelle nach Erledigung der Maßnahme – Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des Rechtsschutzinteresses für Feststellungsklage trotz Grundrechtseingriffs, sowie durch Behandlung einer Rechtsbeschwerde gem § 116 Abs 1 StVollzG als unzulässig, ohne dass Anhaltspunkte für fehlende Wiederholungsgefahr benannt wurden