Verwaltungsrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Abdrängende Sonderzuweisung des § 19 Abs 3 GefAbwG ND 1998 entbindet Verwaltungsgerichte im Verfahren über Heranziehung zu Kosten einer polizeilichen Maßnahme nicht von Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme – hier: polizeiliche Ingewahrsamnahme – Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verweigerung einer Inzidentprüfung sowie durch Nichtzulassung der Berufung  – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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Medizinrecht

Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz erfolgte Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen eine fehlerhafte Überführung in die Strafhaft

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