Revisionszulassung; kann eine Behörde bei der Rücknahme eines rechtswidrigen Subventionsbescheides durch eine andere Behörde Vertrauensschutz geltend machen?
Markenbeschwerdeverfahren – „Wirkungslosigkeit von Beschlüssen der Markenstelle nach Widerspruchsrücknahme“ – zu den Wirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke: Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen, nicht rechtskräftige Entscheidung wird wirkungslos – Gericht entscheidet über diese Wirkung auf Antrag durch Beschluss – Rechtsschutzbedürfnis hat auch ein Widersprechender, dessen Widersprüche zurückgewiesen worden sind
Vereinbarkeit nationaler Präklusionsregelungen mit dem europäischen Unionsrecht; Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur bei Einwendung per E-Mail
(Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung – Umdeutung von Prozesserklärungen – außerordentliche Beschwerde seit Einführung des § 133a FGO generell nicht mehr statthaft)
Markenbeschwerdeverfahren – „Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Widerspruchsrücknahme“ – zu den Wirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke: Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen, nicht rechtskräftige Entscheidung wird wirkungslos – Gericht entscheidet über diese Wirkung auf Antrag durch Beschluss – Rechtschutzbedürfnis besteht auch, wenn Widerspruch durch die wirkungslose Entscheidung zurückgewiesen worden ist
Markenbeschwerdeverfahren – „Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Widerspruchsrücknahme“ – zu den Wirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke: Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen, nicht rechtskräftige Entscheidung wird wirkungslos – Gericht entscheidet über diese Wirkung auf Antrag durch Beschluss – Rechtschutzbedürfnis besteht auch, wenn Widerspruch durch die wirkungslose Entscheidung zurückgewiesen worden ist
Markenbeschwerdeverfahren – zum Ausspruch der Wirkungslosigkeit der Amtsbeschlüsse nach Widerspruchsrücknahme im Beschwerdeverfahren – Ausspruch erfolgt auf Antrag – Rechtschutzinteresse besteht – Zulassung der Rechtsbeschwerde