Entsprechende Anwendung des Veranlasserprinzips bei der Kostenentscheidung: Veranlassung der Klage durch einen vollmachtlosen Vertreter; Kosten der Klagerücknahme
Kostenfestsetzung: Auslegung eines Prozessvergleichs über die “Kosten des Rechtsstreits” bei bereits vorliegender rechtskräftiger Entscheidung über die Kosten der Rechtsmittelzüge