Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein auf eine Sorgerechtsregelung nach § 1626a Abs 1 S 3, Abs 2 BGB gerichtetes Verfahren – Überspannte Anforderungen der Fachgerichte an Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH in der Berufungsinstanz unter Abweichung von § 119 Abs 1 S 2 ZPO ohne besondere Begründung hierfür verletzt Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG)