einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Genesenennachweis, Genesenenstatus, fehlende Zulässigkeit, kein Rechtsschutzbedürfnis, kein Verwaltungsaktcharakter des Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Feststellung der bisherigen Dauer des Genesenenstatus durch Antragsgegnerin, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zur Antragsgegnerin
einstweiliger Rechtschutz, unzulässiger Antrag, Feststellungsklage in der Hauptsache gegen den Normgeber, Verkürzung des Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate:, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum bayerischen Normgeber
einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Genesenenstatus, fehlende Zulässigkeit, kein Rechtsschutzbedürfnis, kein Verwaltungsaktcharakter des Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Feststellung der bisherigen Dauer des Genesenenstatus durch Antragsgegner, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Antragsgegner, kein Feststellungsinteresse einer sechsjährigen Antragstellerin, Folgenabwägung
Statthaftigkeit der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren, Verweisung an die Zivilgerichtsbarkeit, Vertrag zwischen einem Privaten und einer Gebietskörperschaft über den Verkauf eines Grundstücks im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau eines Einzelhandelsmarktes entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans