Zulässiges Folgeantragsverfahren, Unbegründeter Folgeantrag auf internationalen Schutz, Unbegründeter Folgeantrag auf Asylanerkennung, Vorliegen von Abschiebungsverboten (verneint), Rücken- und Schulterschmerzen
Nichtannahmebeschluss: §§ 33, 33a StPO gebieten auch vor belastender Auslagenentscheidung eine Anhörung des Betroffenen – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie wegen unzureichender Substantiierung
Asyl Nigeria, Nicht in elektronischer Form erhobene Klage, Im Übrigen verfristete Klage, Offensichtlich unzulässige Klage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid