Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterlassener Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren – teilweise zudem Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG – Verletzung der Berufsfreiheit nicht substantiiert begründet