Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet Nutzung von Rechtsbehelfen auch dann, wenn deren Zulässigkeit nicht eindeutig geklärt ist – hier: Ablehnung der Behandlung einer beim Bundestag eingereichten Petition als “öffentliche Petition”
Rechtsweg für Unterlassungsklage gegen Krankenhausbetreiber wegen Durchführung radiologisch-diagnostischer Untersuchungen als ambulante Leistungen – Radiologisch-diagnostische Untersuchungen
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Anhörungsrüge – Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren auch dann erforderlich, wenn eine Gehörsverletzung nicht ausdrücklich, sondern lediglich der Sache nach gerügt wird