Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer wegen Verletzung von Art 103 Abs 1 GG erhobenen Verfassungsbeschwerde aufgrund Subsidiarität bei unterlassener Anhörungsrüge gem § 33a, 311a StPO
Nichtannahmebeschluss: Fehlende Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG bei Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht an das Berufungsgericht – zudem keine Verletzung des Willkürverbots durch den BGH erkennbar
Nichtannahmebeschluss: Mangels Erschöpfung des Rechtswegs unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtumsetzung des Beschlusses einer Strafvollstreckungskammer – Antrag auf Vollstreckung analog §§ 170, 172 VwGO mangels Erfolgsaussichten nicht geboten, jedoch Vornahmeantrag gem § 113 StVollzG zur Rechtswegerschöpfung erforderlich