(Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit – Haftung für den Lebensunterhalt aufgrund Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004 – Erstattungsanspruch des Trägers der Asylbewerberleistungen)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verletzung des rechtlichen Gehörs – Zurückweisung der Berufung durch Beschluss – Erforderlichkeit einer erneuten Anhörungsmitteilung – entscheidungserhebliche Änderung der Prozesssituation – Änderung der vom LSG geäußerten Rechtsauffassung – zur Behandlung einer auch auf Amtshaftung gestützten Klage – Rechtsweg – Trennung – Verweisung – Zivilgericht – Bindungswirkung – Rechtsmittel
Stattgebender Kammerbeschluss: Abdrängende Sonderzuweisung des § 19 Abs 3 GefAbwG ND 1998 entbindet Verwaltungsgerichte im Verfahren über Heranziehung zu Kosten einer polizeilichen Maßnahme nicht von Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme – hier: polizeiliche Ingewahrsamnahme – Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verweigerung einer Inzidentprüfung sowie durch Nichtzulassung der Berufung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro