Es besteht keine infektionsschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung eines flächendeckenden Alkoholkonsumverbots für den Bereich der gesamten Innenstadt. Ein, Alkoholkonsumverbot kann nur für bestimmte öffentliche Plätze angeordnet werden.
Es besteht keine infektionsschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung eines flächendeckenden Alkoholkonsumverbots für den Bereich der gesamten Innenstadt. Ein, Alkoholkonsumverbot kann nur für bestimmte öffentliche Plätze angeordnet werden.
Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes bzgl. eines Vollstreckungsverfahrens aus einem vor dem Güterichter geschlossenen Vergleichs in einem baurechtlichen Erkenntnisverfahren, Vollstreckungsverfahren als Neben- bzw. Annexverfahren zum Erkenntnisverfahren, Gegenstandswert bemisst sich nach festgesetztem Streitwert des Erkenntnisverfahrens, Keine Minderung des so ermittelten Gegenstandswertes bei Vollstreckung