Kurzarbeitergeldanspruch – persönliche Voraussetzung – Arbeitsunfähigkeit – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Teilnahme an einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation – Bewilligung durch Rentenversicherungsträger – Übergangsgeldanspruch
(Krankenversicherung – isolierte ambulante ärztliche Krankenbehandlung in Form zulässiger Psychotherapie – keine medizinische Rehabilitation – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – keine ärztliche ambulante Krankenbehandlung – Zuständigkeitsklärung nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 bei Rehabilitationsleistungen – keine Ausgestaltung des Inhalts der Rehabilitationsleistungen durch Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw Rechtsnachfolger – kein Erstattungsanspruch des Trägers der öffentliche Jugendhilfe gegenüber Krankenkassen – keine Abweichung bzgl Auslegung der Regelung des § 35a Abs 3 SGB 8 von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts)
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation – Kostenerstattung – Auswahlermessen der Krankenkasse – Vorrang vor dem Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten – Wahlrecht des Versicherten nur für vertragslose zertifizierte medizinisch geeignete Einrichtungen gegen Mehrkostenbeteiligung