(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss wegen Bezugs einer litauischen Altersrente – Vergleichbarkeit mit der deutschen Altersrente – kein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslosengeldes II nach § 65 Abs 4 SGB 2 iVm § 428 SGB 3 oder § 12 a S 2 SGB 2 – Verfassungsmäßigkeit)
(Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen: Berücksichtigung ausländischer Steuerbescheide – Unionsrechtskonforme Auslegung – Keine Bescheidänderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei grobem Verschulden – Sorgfaltspflicht des Steuerberaters – „Berücksichtigung“ eines bestimmten Sachverhalts und „Widerstreit“ i.S. von § 174 Abs. 1 AO – Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsankommen)
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Berechnung der Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nach § 18 BetrAVG