(Gesetzliche Unfallversicherung – Beginn des Anspruchs auf Verletztenrente: Ende des Verletztengeldanspruchs derselben Beschäftigung – Anspruch auf Verletztengeld – zugesprochene Altersrente vor Verletztengeldbewilligung – Verletztengeldanspruch auch bei vorhergehender geringfügiger Beschäftigung – Beendigungstatbestand des § 46 Abs 3 S 2 Nr 2 SGB 7 – Auslegung – Abgrenzung zu § 50 SGB 5 – kein Ausschlussprinzip – “Doppel”-Leistung)