Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung – Witwe mit Wohnsitz in Polen seit 1982 – Zuständigkeit des polnischen Versicherungsträgers für die rentenrechtliche Berücksichtigung von vor dem 1.1.1991 zurückgelegten Versicherungszeiten
(Krankenversicherung – Krankengeld – Ausschluss bzw Kürzung des Anspruchs – Vergleichbarkeit einer ausländischen Altersrente mit einer deutschen Altersteil- bzw Altersvollrente – Nachprüfung ausländischen Rechts im Revisionsverfahren, wenn das Berufungsgericht keine Feststellungen zum anzuwendenden ausländischen Recht getroffen hat – Verfassungsmäßigkeit von § 50 SGB 5 – keine Einschränkung eines ggf bestehenden Rechtsanspruchs nach rein nationalem Recht durch Anwendung des europäischen Koordinierungsrechts)