Nichtannahmebeschluss: Teleologische Reduktion des § 5a Abs 2 S 4 VVG aF bzgl im Wege des sog „Policenmodells“ abgeschlossener Lebensversicherungen wahrt Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung – zudem keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von Vertrauensschutz – Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG nicht hinreichend substantiiert begründet
Nichtannahmebeschluss: Zu den Darlegungsobliegenheiten des Beschwerdeführers bei der Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes – hier: unzureichende Substantiierung eines Gleichheitsverstoßes durch unterschiedliche Behandlung von Ausbildungszeiten im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung
´(Versorgungsausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Altersrentenbezug beider Ehegatten: Berücksichtigungsfähigkeit eines durch vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente verringerten Zugangsfaktors)