Markenbeschwerdeverfahren – “KAP-LAN (Wort-Bild-Marke)/KAPLAN (Wort-Bild-Marke)” – Auslegung des Umfangs des Angriffs eines Widerspruchs – Teilwiderspruch gegen die Eintragung für bestimmte Waren oder Dienstleistungen – keine Auslegung dahin, dass auch die Eintragung für Oberbegriffe angegriffen wird
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des Schuldners bei Forderungsbegleichung in Teilbeträgen nach Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheids