Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA – ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung – Unterstellung von anderem medizinischen Personal als von Fachärzten
(Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine Anschaffungskosten – Begriff der „Anschaffungskosten“ – Besteuerungsgegenstand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG)
Kreditfinanzierter Beitritt zu einer Genossenschaft zu Kapitalanlagezwecken als verbundenes Geschäft und Rückabwicklung im Falle der Insolvenz des Kreditgebers