(Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 8/10 – Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Teilwertvermutung)
Strombelieferungsvertrag zur Grundversorgung: Billigkeitskontrolle einer bereits bei Vertragsschluss veröffentlichten Preiserhöhung; Wirksamkeit einer konkludent zu Stande gekommenen Preisvereinbarung