Bemessung des Arbeitslosengeldes – Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen unbilliger Härte – Arbeitsentgeltdifferenz – keine Überschreitung der 10%-Grenze
(Arbeitslosengeld – Anrechnung von Nebeneinkommen – Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3 – keine Gleichstellung des Bezugs von Lohnersatzleistungen mit der Ausübung einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit)