(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.09.2010 VI R 57/09 – Rücknahme der Revision nach Verzicht auf mündliche Verhandlung – Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG als Korrekturposten zum Werbungskostenabzug)
Auslandsverwendungszuschlag; Soldat der Bundeswehr; Teilnahme an einem zweiwöchigen Lehrgang im Kosovo zur Vorbereitung auf den Einsatz bei dem deutschen KFOR-Kontingent im Kosovo